Altersplanung fängt mit 45 Jahren an

Geschrieben von: admin Kategorie: Alle News, Steuern, Treuhand, Vermögen, Versicherungen

Altersplanung fängt mit 45 Jahren an

Ausgangslage:

Ich bin in Besitz von einer AG respektive einer GmbH und oder einer Einzelfirma, Eigentümer von einer privaten und Geschäfts- Liegenschaft. Ich bin verheiratet, habe 2 Kindern und möchte mich langsam zurückziehen. Aus diesem Grund möchte ich die juristische Person und die Liegenschaften meinen Kindern übergeben oder Verkaufen an Drittpersonen

An was muss ich denken mit 45 Jahren wegen meiner Altersplanung:

  •  Problematik Einzelfirma: Ich kann keine Einzelfirma übergeben an Familie oder Dritte ( Ausnahme Kanton Schwyz ), wie kann ich die Liquidation Steuer und AHV Nachzahlung reduzieren evtl. oder sogar verhindern kann?
  •  Liegenschaft: kann ich meine Liegenschaft noch finanziell halten wenn ich pensioniert bin? Wie kann ich die Grundstückgewinnsteuer reduzieren oder sogar aufheben?
  •  Ich möchte mit Alter 62 in die Pension: kann ich mir das leisten?
  •  Wie schütze ich meinen Ehepartner im Erbfall?
  •  Wie optimiere ich meine Auszahlung des BVG und 3. Säule a, damit ich möglichst Steuern sparen kann?
  •  Wie lege ich mein Vermögen an, damit ich das Risiko möglichst klein halten kann?

Die Allfinanz Beratung & Planung Andreas Gauch macht seit Jahren Altersplanungen und Nachfolgeregelungen für Firmen und Privatpersonen. In unseren langjährigen Erfahrungen entstand ein Netzwerk, mit allen benötigten Spezialisten (Steueranwalt, Rechtsanwalt, Revisor, Immobilienspezialisten, Vermögensverwaltung, Firmenbewertungen, Treuhand, Versicherungsbereich).

Setzen Sie sich mit der Altersplanung oder Nachfolgeregelung auseinander?

Dann rufen Sie uns an 041 790 80 50 oder senden sie und ein Email info@finanzhaus.ch , wir stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches, persönliches Gespräch zur Verfügung.

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